Bei dem Berufsbild des Berufskraftfahrers oder der Berufskraftfahrerin handelt es sich um eine anerkannte dreijährige duale Ausbildung, die mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer endet. Sie ist dual, weil zum einen praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in dem Ausbildungsbetrieb vermittelt werden und zum anderen das theoretische Wissen in der Berufsschule vertieft wird.
Ausbildungsziel ist der Erwerb eines Führerscheins der Klassen C, CE1, CE oder D, DE1 bzw. DE, der dem Auszubildenden die Möglichkeit gibt, im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr als Berufskraftfahrer eingesetzt zu werden.