Ausbildungsinitiative Berufskraftfahrer

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Ausbildungsinitiative Berufskraftfahrer

Ausbildung zum Berufkraftfahrer

Berufskraftfahrer ist seit 1974 ein anerkannter Ausbildungsberuf. Bis 2001 dauerte die Ausbildung 2 Jahre. Gestiegene Anforderungen an das Fahrpersonal und die Modernisierung der Ausbildungsinhalte erforderten eine Verlängerung der Ausbildungsdauer auf 3 Jahre. Heute lernen angehende Berufskraftfahrer Fahrzeugtechnik, Fahrten zu planen, moderne Informations- und Kommunikationstechniken zu nutzen, die Ladung zu sichern und Beförderungen wirtschaftlich, sicher und verantwortlich durchzuführen. Berufskraftfahrer haben einen Arbeitsplatz mit Zukunft, denn sie bringen alles dort hin, wo Menschen wohnen, einkaufen und arbeiten. Sie werden immer gebraucht.

Transportunternehmer, die Jugendliche zum Berufskraftfahrer ausbilden, sichern sich ihren qualifizierten Fahrernachwuchs. Ausbildung lohnt sich. Berufskraftfahrer sind motiviert und identifizieren sich mit ihrem Ausbildungsunternehmen. Sie entsprechen genau den betrieblichen Anforderungen. Berufskraftfahrer sind Imageträger des Unternehmens und tragen mit zum wirtschaftlichen Erfolg und zur Sicherung der Marktposition des Unternehmens bei.

Gründe, warum Sie diesen Beruf erlernen bzw. ausbilden sollen, Informationen über die Inhalte der Ausbildung und zu den Mindestalterbestimmungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis stellen wir Ihnen in der Broschüre "Berufskraftfahrer starten früher" vor.

Betriebe, die erstmals ausbilden möchten, erfahren in unserer Broschüre "Der Weg zum Ausbildungsbetrieb", welche Voraussetzungen von Ausbildungsbetrieb und Ausbilder zu erfüllen sind.

Hilfestellung zur Ausbildung geben Ihnen die Ausbildungsberater unserer Mitgliedsverbände.

Bis zum Jahr 2006 ist die EU-Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr umzusetzen. Ab 2009 haben alle Kraftfahrer die gewerblich Güter transportieren möchten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine obligatorische Qualifizierung und während ihrer Tätigkeit alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen. Die Dauer dieser Qualifizierung ist abhängig vom Alter und der Fahrerlaubnisklasse. Die Richtlinie sieht ein System mit zwei Optionen vor, zwischen denen die Mitgliedstaaten wählen können. Option 1 schreibt die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme von 280 Stunden mit abschließender Prüfung vor, Option 2 nur das Bestehen einer Prüfung, 4 Stunden zur Theorie und 2 Stunden zur Praxis. Die obligatorische Grundqualifikation richtet sich an Fahrer ab dem 18. Lebensjahr mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE. Für 18-jährige Berufsanfänger im Güterkraftverkehr mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E sowie 21-Jährige mit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE können die Mitgliedstaaten eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Stunden Schulung mit abschließender Prüfung einführen. Alle Schulungsmaßnahmen, Grundqualifikation und Weiterbildung, sind in Ausbildungsstätten durchzuführen, die von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr, Logisitk und Entsorgung(BGL) e.V.

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